Sie sind hier:

Referenzprozesse zur Verarbeitung von elektronischen Rechnungen im Standard XRechnung

für die deutsche Verwaltung

Ein Mann im Anzug der mit dem Finger an einem blauen Rädchen dreht
Referenzprozesse

Mit der am 26. Mai 2014 in Kraft getretenen europäischen Richtlinie 2014/55/EU und dem am 10. April 2017 veröffentlichten E-Rechnungs-Gesetz des Bundes wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung der elektronischen Rechnungsverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung geschaffen. Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rech-VO) enthält darüber hinaus spezifische Vorschriften zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs auf Bundesebene. Für die öffentliche Verwaltung besteht nun Handlungsbedarf, um die Vorgaben zu erfüllen und in der Rolle als Rechnungsempfänger die Annahme und medien-bruchfreie Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu gewährleisten. Eine zugelassene elektronische Rechnung muss dem Standard XRechnung bzw. einem zur CEN-Norm konformen Datenmodell entsprechen. Im folgenden Dokument wird durchgängig von XRechnung bzw. Rechnungsdatensatz gesprochen. Der Standard XRechnung wurde konform zur europäischen Norm EN 16931-1 am 22. Juni 2017 vom IT-Planungsrat als maßgeblicher Standard für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU in Deutschland verabschiedet und ist in der Version 1.0 (Fassung vom 10. Mai 2017) veröffentlicht.

Als einen weiteren Schritt haben das Bundesministerium des Innern und die Freie Hansestadt Bremen gemeinsam mit den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Referenzprozesse zur Einführung der elektronischen Rechnung im Standard XRechnung entworfen. Die in diesem Dokument veröffentlichten Referenzprozesse schließen sich nahtlos an das bereits veröffentlichte Architekturkonzept zur föderalen Umsetzung der E-Rechnung in Deutschland (veröffentlicht in der Version 1.1, Fassung vom 30. November 2017) an.

Die gesamte Dokumentation zum Download (pdf, 3.9 MB)