Mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU ist die elektronische Rechnung in den Fokus der öffentlichen Verwaltung in Deutschland gerückt. Die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zur Annahme und Verarbeitung von E-Rechnungen erzeugt entsprechenden Handlungsbedarf. Im Rahmen der EU-Richtlinie wurde die Europäischen Norm EN16931 entwickelt, die die Interoperabilität auf Ebene der Semantik und Syntax herstellt. In Deutschland wurde die Norm EN16931 durch den IT-Planungsrat im Standard XRechnung für die deutschen öffentlichen Auftraggeber konkretisiert.
Die Europäische Norm spezifiziert jedoch nur das Austauschformat für elektronische Rechnung, regelt aber nicht den Transport der Daten. Hierzu werden im Rahmen der Norm lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Der IT-Planungsrat hat im Rahmen des Steuerungsprojekts eRechnung diese Empfehlungen aufgegriffen und weiter konkretisiert. Er empfiehlt die Nutzung der Transportinfrastruktur PEPPOL als sicheren Webservice und seine Mitglieder haben sich verpflichtet, mindestens diesen anzubieten, wenn ein Webservice für den Rechnungsempfang bereitgestellt wird.
Um den öffentlichen Auftraggebern in Deutschland den Weg zur europäischen Transportinfrastruktur PEPPOL zu bereiten, hatte ein Konsortium bestehend aus der Freien Hansestadt Bremen, der Governikus KG und der Dataport AöR das EU-Projekt PeGGy aufgesetzt. Hierbei wurde die Implementierung von PEPPOL pilotiert und dient als Best Practice Beispiel für andere öffentliche Auftraggeber. Zudem wurden nachnutzbare Artefakte generiert.
Um das erworbene Wissen, die Lösung und die Erfahrungen mit anderen Auftraggebern zu teilen, hat das Konsortium unter der Federführung des Senators für Finanzen und in Zusammenarbeit mit der KoSIT als deutsche PEPPOL Authority die „Blaupause PEPPOL für öffentliche Auftraggeber in Deutschland“ geschaffen.