Das Architekturkonzept wurde im Rahmen des Steuerungsprojektes eRechnung des IT-Planungsrates federführend vom Bund und vom Bundesland Bremen erstellt. Es zeigt die technologische Umsetzung eines zentralen eRechnungseingangs in der Bundesverwaltung und in der Verwaltung des Landes Bremen. Das Konzept soll auch von anderen Ländern und Kommunen als Blaupause für die föderale Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU zur Entgegennahme von elektronischen Rechnungen genutzt werden können.
Ziel des Steuerungsprojektes E-Rechnung ist es, Klarheit und Verlässlichkeit für Lieferanten und Dienstleister der Verwaltung als Rechnungssender und damit Investitionsschutz bezüglich der Abgabe von elektronischen Rechnungen zu schaffen. Hierfür werden verwaltungseinheitliche Schnittstellen und Formate angeboten, die den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Rechnungssteller gerecht werden.
Für die Verwaltung selbst als Rechnungsempfänger sollen wiederkehrende Prozesse an zentraler Stelle gebündelt und innerhalb von medienbruchfreien Workflows technisch gelöst werden. Der Aufwand für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter wird sich so auf die fachliche Bearbeitung der Rechnungen reduzieren.
Grundlage des Architekturkonzeptes sind Anforderungen und davon abgeleitete Abnahmekriterien, die vom Bund und vom Land Bremen auf der Basis der Ergebnisse des Steuerungsprojektes E-Rechnung gemeinsam abgestimmt wurden. Für die Auswahl der technischen Komponenten wurde das Hauptaugenmerk auf die Nachnutzung bereits vorhandener IT-Komponenten, Anwendungen und Dienste gelegt. Dadurch kann auf ein langwieriges und aufwendiges Vergabeverfahren verzichtet werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Formulierung der Abnahmekriterien und der Auswahl und Bewertung der IT-Komponenten war die Berücksichtigung der Vorgaben und Randbedingungen, die durch die Einbettung des Steuerungsprojektes eRechnung in die Kontexte der Projektgruppen eID-Strategie (mit den interoperablen Servicekonten) und Portalverbund entstehen.
Das Architekturkonzept zeigt, dass es Bund und Bremen gelungen ist, sich für die technische Umsetzung mehrerer Module auf die Nutzung derselben IT-Komponenten zu verständigen. An den Stellen, an denen dies nicht möglich war, wird im Konzept
ausdrücklich darauf hingewiesen.
Das Dokument des Architekturkonzeptes besteht aus mehreren Abschnitten:
Diese Überprüfung anhand der zuvor erhobenen Abnahmekriterien führt zu einer Empfehlung eines konkreten Architekturmodells, das nun vom Bund und von Bremen umgesetzt wird. Andere Länder und Kommunen können die erarbeiteten Anforderungen als Grundlage für ein Lastenheft und für spätere Vergaben nutzen. Das Architekturmodell kann als Entscheidungshilfe für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung dienen.
Das Architekturkonzept wurde in enger Zusammenarbeit und im fachlichen Austausch mit den Gremien des Steuerungsprojektes erstellt. Es wird gemäß den technologischen Fortschritten kontinuierlich fortgeschrieben.